Mit dem Kauf einer Eintrittskarte, der Miete oder sonstigen Benutzung eines Waggons des
Riesenrades treten folgende
in Kraft:
- Es ist nicht gestattet,
a) Speisen und Getränke in die Waggons mitzunehmen,
b) in den Waggons zu rauchen,
c) die Fenster eigenmächtig zu öffnen und/oder Gegenstände hinauszuwerfen,
d) die Waggons durch absichtliche Veränderungen des Gleichgewichtszustandes zum Schaukeln zu bringen,
e) die Wände und der Decken der Waggons zu beschriften, zu bemalen oder anders zu verunreinigen. Reinigungs- bzw. Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. - Alkoholisierten Personen ist die Fahrt mit dem Riesenrad nicht gestattet.
- Hunde werden ausnahmslos nur mit Leine und Beißkorb befördert.
- Güter oder Reisegepäck werden nicht zur Beförderung angenommen.
- Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
- Anweisungen von Mitarbeitern des Betriebes ist unbedingt Folge zu leisten. Für den Fall, dass Anweisungen nicht befolgt werden, ist Wiener Riesenrad dazu berechtigt, dem Fahrgast die weitere Beförderung bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung zu verweigern
oder ihn des Betriebsgeländes zu verweisen, in welchem Falle dem Gast keine wie immer gearteten Ansprüche zustehen. - Es ist untersagt, die gekennzeichneten Zugänge und Verkehrswege im Betriebsgelände zu verlassen.
- Das Wiener Riesenrad behält sich vor, die Beförderung einzelner Personen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In derartigen Fällen wird dem Gast das Beförderungsentgelt zurückgezahlt. Im Einzelfall wird die Beförderung abgebrochen, wenn ein sicherer
Betriebsablauf nicht gewährleistet werden kann. Der Fahrgast verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus welchem Rechtsgrund auch immer. - Film- und Fotoaufnahmen sowie sonstige bildliche Darstellungen des Riesenrades, der Waggons sowie des Inneren der Waggons für gewerbliche oder sonstige professionelle Zwecke sind unzulässig und bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen vorherigen, schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung.
- Die Veröffentlichung von Fotos, Filmen oder sonstigen bildlichen Darstellungen des Riesenrades, der Waggons oder solcher, die in den Waggons aufgenommen wurden, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung ausnahmslos verboten.
- Schadenersatzansprüche stehen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenzufügung durch das Wiener Riesenrad zu.
- Der Verstoß gegen diese Beförderungsbedingungen wird rechtlich verfolgt.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Wien.
(Wiener Riesenrad Dr. Lamac GmbH)