Beförderungsbedingungen

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte, der Miete oder sonstigen Benutzung eines Waggons des
Riesenrades treten folgende

BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DES WIENER RIESENRADES

in Kraft:

 

  1. Es ist nicht gestattet,
    a) Speisen und Getränke in die Waggons mitzunehmen,
    b) in den Waggons zu rauchen,
    c) die Fenster eigenmächtig zu öffnen und/oder Gegenstände hinauszuwerfen,
    d) die Waggons durch absichtliche Veränderungen des Gleichgewichtszustandes zum
    Schaukeln zu bringen,
    e) die Wände und der Decken der Waggons zu beschriften, zu bemalen oder anders
    zu verunreinigen. Reinigungs- bzw. Reparaturkosten werden in Rechnung
    gestellt.
  2. Alkoholisierten Personen ist die Fahrt mit dem Riesenrad nicht gestattet.
  3. Hunde werden ausnahmslos nur mit Leine und Beißkorb befördert.
  4. Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
  5. Anweisungen von Mitarbeitern des Betriebes ist unbedingt Folge zu leisten. Für den Fall,
    dass Anweisungen nicht befolgt werden, ist Wiener Riesenrad dazu berechtigt, dem
    Fahrgast die weitere Beförderung bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung zu verweigern
    oder ihn des Betriebsgeländes zu verweisen, in welchem Falle dem Gast keine wie immer
    gearteten Ansprüche zustehen.
  6. Es ist untersagt, die gekennzeichneten Zugänge und Verkehrswege im Betriebsgelände zu
    verlassen.
  7. Das Wiener Riesenrad behält sich vor, die Beförderung einzelner Personen ohne Angabe
    von Gründen abzulehnen. In derartigen Fällen wird dem Gast das Beförderungsentgelt
    zurückgezahlt. Im Einzelfall wird die Beförderung abgebrochen, wenn ein sicherer
    Betriebsablauf nicht gewährleistet werden kann. Der Fahrgast verzichtet in diesem Fall auf
    die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus welchem Rechtsgrund auch immer.
  8. Film- und Fotoaufnahmen sowie sonstige bildliche Darstellungen des Riesenrades, der
    Waggons sowie des Inneren der Waggons für gewerbliche oder sonstige professionelle
    Zwecke sind unzulässig und bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen
    vorherigen, schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung.
  9. Die Veröffentlichung von Fotos, Filmen oder sonstigen bildlichen Darstellungen des
    Riesenrades, der Waggons oder solcher, die in den Waggons aufgenommen wurden, ist
    ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung ausnahmslos verboten.
  10. Schadenersatzansprüche stehen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
    Schadenzufügung durch das Wiener Riesenrad zu.
  11. Der Verstoß gegen diese Beförderungsbedingungen wird rechtlich verfolgt.
  12. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Wien.
    (Wiener Riesenrad Dr. Lamac GmbH)